ist abhängig von der Abrechnungsart
Es handelt sich um eine Privatpraxis, sodass ich leider nicht direkt über die „Chipkarte“ Ihrer Krankenkasse abrechnen kann. Sollten Sie jedoch schon länger vergeblich auf der Suche nach einem Therapieplatz sein, besteht die Möglichkeit, dass die gesetzliche Krankenkasse eine Psychotherapie in einer Privatpraxis zahlt (sog. Kostenerstattungsverfahren nach §13.3 SGB V).
Dafür müssen Sie Ihrer Kasse eine erfolglose Suche nach einem Therapieplatz bei Therapeut*innen mit Kassenzulassung nachweisen.
Eine entsprechende Broschüre zum Kostenerstattungsverfahren hat u.a. die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) herausgegeben. Die Broschüre finden sie hier.
Die gesetzlichen Kassen habe unterschiedliche Voraussetzungen und Antragsverfahren zur Kostenerstattung. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die jeweiligen Anforderungen für die Antragstellung, bevor Sie bei mir einen Therapieplatz anfragen.
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) ab.
Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel übernommen. Für ein Erstgespräch sowie die probatorischen Sitzungen zum Kennenlernen ist meist keine Beantragung notwendig. Die Kostenübernahme für eine Kurz- oder Langzeittherapie unterscheidet sich je nach Tarif und den darin enthaltenen Konditionen. Daher bitte ich Sie, vorab die Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen und sich erforderliche Formulare zuschicken zu lassen.
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) ab.
Versicherte bei der Freien Heilfürsorge (Bundeswehr und Polizei) können in der Regel direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren, die Kosten werden in der Regel übernommen. Sollten Sie der Bundeswehr angehören, bringen Sie bitte den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit. Dieser wird Ihnen von Ihren Truppenärzt*innen ausgestellt.
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen (GOP) ab.
Sollte es Gründe bei Ihnen geben, warum Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen wollen, benötigt es nichts weiter als eine Kontaktaufnahme mit mir.
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) ab.
Da Beratung und Coaching selbstzuzahlende Leistungen sind, benötigt es nichts weiter als eine Kontaktaufnahme mit mir. In einem ersten unverbindlichen und kostenfreien Telefonat klären wir gern das Setting und finanzielle Rahmenbedingungen.
